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   VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17   

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VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17 (https://dejure.org/2019,20379)
VG Berlin, Entscheidung vom 28.05.2019 - 4 K 491.17 (https://dejure.org/2019,20379)
VG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2019 - 4 K 491.17 (https://dejure.org/2019,20379)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 26 Abs 1 EinSiG, § 19 EinSiG, § 32 Abs 1 EinSiG, § 17 Abs 2 EinSiG, § 7 Abs 1 S 1 EntschFinV
    Jahresbeitrag einer Privatbank für die Entschädigungseinrichtung deutscher Bank (EdB); Mindestbeitrag; Verwaltungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.02.2014 - 1 S 100.12

    Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen; Phönix-Insolvenz;

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Die entscheidende Kammer hat in einem Fall, in dem sich die Beitragspflicht auf 10.061,76 Euro bei einem Jahresüberschuss von 123.064,27 Euro, mithin um eine Gesamtbelastung von 8, 2 % belief, eine Erdrosselungswirkung verneint (Beschluss vom 9. Juli 2012 - VG 4 L 75.12 - S. 6 UA, bestätigt durch OVG 1 S 100.12, Beschluss vom 6. Februar 2014).

    Hinsichtlich der Höhe einer nichtsteuerlichen Abgabe verfügt der Normgeber dabei grundsätzlich über einen erheblichen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07-, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. zum Steuerrecht BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07 -, juris Rn. 50 ff.; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2014 - OVG 1 S 100.12 -, BA S. 9).

  • BVerfG, 16.09.2009 - 2 BvR 852/07

    Mindestumlage nach § 16 FinDAG verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    "Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu den Begrenzungs- und Schutzfunktionen der bundesstaatlichen Finanzverfassung (Art. 104a ff. GG) wird die Auferlegung nichtsteuerlicher Abgaben grundsätzlich begrenzt durch das Erfordernis eines besonderen sachlichen Rechtfertigungsgrundes, der einerseits eine deutliche Unterscheidung gegenüber der Steuer ermöglicht und andererseits auch im Hinblick auf die zusätzliche Belastung neben den Steuern geeignet ist, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07 -, WM 2009, S. 2023 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Höhe einer nichtsteuerlichen Abgabe verfügt der Normgeber dabei grundsätzlich über einen erheblichen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07-, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. zum Steuerrecht BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07 -, juris Rn. 50 ff.; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2014 - OVG 1 S 100.12 -, BA S. 9).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund von hinreichendem Gewicht für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 39 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, juris Rn. 63 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40 m.w.N.).

    Eine zulässige Typisierung setzt unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes jedoch voraus, dass mit ihr verbundene Härten nur unter Schwierigkeiten vermeidbar wären, sie lediglich eine verhältnismäßig kleine Zahl von Personen betreffen und der Verstoß gegen den Gleichheitssatz nicht sehr intensiv ist (ausführlich BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 42).

  • BVerfG, 24.11.2009 - 2 BvR 1387/04

    Die Erhebung von "Beiträgen" nach dem Einlagensicherungs- und

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    22 In seinem Beschluss vom 24. November 2009 (- 2 BvR 1387/04 -, juris) hat sich das BVerfG ausführlich mit der Verfassungsmäßigkeit des seinerzeitigen Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes - EAEG -, der im Kern inhaltsgleichen Vorläuferregelung des jetzigen Rechts, befasst und darin ausgeführt (Rn. 53 - 57):.

    Das BVerfG hat sich in der bereits zitierten Entscheidung (2 BvR 1387/04, a.a.O.) zur Frage der - absoluten bzw. relativen - Höhe der Beiträge wie folgt geäußert (Rn. 95 ff.):.

  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (stRspr; vgl. BVerfGE 55, 274 ; 108, 186 m.w.N.; 113, 128 ).

    Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

  • BVerfG, 10.12.1980 - 2 BvF 3/77

    Berufsausbildungsabgabe

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Wegen dieser Gefährdungen der bundesstaatlichen Kompetenzverteilung, der Belastungsgleichheit der Abgabepflichtigen sowie des parlamentarischen Budgetrechts unterliegen Sonderabgaben engen Grenzen und müssen gegenüber den Steuern seltene Ausnahmen bleiben (stRspr; vgl. BVerfGE 55, 274 ; 108, 186 m.w.N.; 113, 128 ).

    Zusätzlich muss der Gesetzgeber im Interesse wirksamer parlamentarisch-demokratischer Legitimation und Kontrolle die erhobenen Sonderabgaben haushaltsrechtlich vollständig dokumentieren (vgl. BVerfGE 108, 186 ) und ihre sachliche Rechtfertigung in angemessenen Zeitabständen überprüfen (vgl. BVerfGE 55, 274 ).

  • BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 12/07

    Pauschaliertes Abzugsverbot für Betriebsausgaben nach § 8b Abs. 3 Satz 1 und Abs.

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Hinsichtlich der Höhe einer nichtsteuerlichen Abgabe verfügt der Normgeber dabei grundsätzlich über einen erheblichen Gestaltungsspielraum (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. September 2009 - 2 BvR 852/07-, juris Rn. 32 m.w.N.; vgl. zum Steuerrecht BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07 -, juris Rn. 50 ff.; zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 6. Februar 2014 - OVG 1 S 100.12 -, BA S. 9).
  • BVerwG, 21.06.2018 - 9 C 2.17

    Straßenbaubeitrag in Hessen rechtmäßig

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Denn eine erdrosselnde Wirkung einer Abgabe oder eines Beitrags setzt stets voraus, dass - wofür schon hier nichts erkennbar ist - die Abgabe nicht lediglich einzelne Betroffene extrem belastet; vielmehr kann von einer erdrosselnden Wirkung nur die Rede sein, wenn dieser Effekt regelmäßig eintritt (BVerwG, Urteil vom 21. Juni 2018 - 9 C 2.17 -, juris Rn. 20, m.w.N.).
  • BVerfG, 07.02.2012 - 1 BvL 14/07

    Ausschluss von Nicht-EU-Bürgern von der Gewährung des Landeserziehungsgeldes nach

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Art. 3 Abs. 1 GG ist jedenfalls verletzt, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund von hinreichendem Gewicht für die gesetzliche Differenzierung oder Gleichbehandlung nicht finden lässt (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BVerfG, Beschluss vom 4. April 2001 - 2 BvL 7/98 -, juris Rn. 39 ff. m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 8. Juni 2004 - 2 BvL 5/00 -, juris Rn. 63 m.w.N.; BVerfG, Beschluss vom 7. Februar 2012 - 1 BvL 14/07 -, juris Rn. 40 m.w.N.).
  • VG Berlin, 09.07.2012 - 4 L 75.12

    Vorläufiges Rechtsschutzverfahren um Beitragsbemessungsgrundlage bei

    Auszug aus VG Berlin, 28.05.2019 - 4 K 491.17
    Die entscheidende Kammer hat in einem Fall, in dem sich die Beitragspflicht auf 10.061,76 Euro bei einem Jahresüberschuss von 123.064,27 Euro, mithin um eine Gesamtbelastung von 8, 2 % belief, eine Erdrosselungswirkung verneint (Beschluss vom 9. Juli 2012 - VG 4 L 75.12 - S. 6 UA, bestätigt durch OVG 1 S 100.12, Beschluss vom 6. Februar 2014).
  • BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96

    Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts

  • VGH Hessen, 04.10.2018 - 5 C 295/18
  • BVerfG, 08.06.2004 - 2 BvL 5/00

    Zur Nichtgewährung eines Teilkindergelds an Grenzgänger in die Schweiz

  • BVerfG, 06.07.2005 - 2 BvR 2335/95

    Regelung über Pflichtbeitrag zum Solidarfonds Abfallrückführung nichtig

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